FAHRRADMIETVERTRAG

Vermieter: PLATINUM ŁUKASZ TARGOWSKI
ul. Aleja Papieża Jana Pawła II 19, 70-453 Szczecin
REGON: 320008330 | NIP: 8522407561
https://www.szczecincitybikes.pl/

§ 1

1. Der Vermieter erklärt, dass er Eigentümer der Fahrräder ist, die Gegenstand der Vermietung durch den Mieter sind. Der Mieter erhält das Fahrrad für einen bestimmten Zeitraum gegen eine vereinbarte Gebühr. Das Fahrrad wird mit einem Schloss und einem Helm übergeben.

2. Der Vermieter erklärt, dass er den in Punkt 1 beschriebenen Mietgegenstand für den Zeitraum vermietet

3. Der Mietpreis für den oben genannten Zeitraum beträgt

4. Jede Abweichung vom vereinbarten Zeitraum muss vorher vom Vermieter genehmigt werden. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und den Mieter für die zusätzliche Nutzung zu belasten.

5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Defekt des Fahrrads entstehen.

6. Der Vermieter kann die Vermietung des Fahrrads ohne Angabe von Gründen verweigern; in diesem Fall wird die geleistete Zahlung an den Mieter zurückerstattet.

7. Das Fahrrad wird dem Mieter mit einem Schloss und einem Helm übergeben.

§ 2

1. Der Mieter ist verpflichtet:

2. Der Mieter wird den Mietgegenstand wie folgt benutzen:

3. Möchte der Mieter die oben genannte Nutzungsweise ändern, muss er die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.

4. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder ganz noch teilweise Dritten zur kostenlosen oder entgeltlichen Nutzung überlassen.

§ 3

1. Dem Mieter ist es untersagt:

§ 4

1. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen (mit sofortiger Rückgabepflicht des Mietgegenstands durch den Mieter), wenn eine Verletzung der Vertragsbestimmungen festgestellt wird, insbesondere der in §§ 3 und 4 festgelegten Pflichten und Verbote.

2. Unabhängig von dem in Absatz 1 genannten Recht hat der Mieter im Falle der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung seiner Pflichten eine Vertragsstrafe von bis zu 20 % des Wertes des Mietgegenstands gemäß § 1 Abs. 1 dieses Vertrags für jeden Verstoß zu zahlen.

3. Die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Absatz 2 entbindet den Vermieter nicht von dem Recht, Schadensersatz zu verlangen, der die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.

§ 5

1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der Vertragslaufzeit zur vereinbarten Zeit am Sitz des Vermieters oder an einem zuvor vereinbarten Ort in einem Zustand zurückzugeben, der nicht schlechter ist als im „Übergabeprotokoll“ beschrieben, und der die Überprüfung des technischen Zustands ermöglicht.

§ 6

1. Personenbezogene Daten werden vom Datenverwalter hauptsächlich zum Zweck der Bearbeitung und Abwicklung der Bestellung verarbeitet. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters möglich.

2. Die Daten des Mieters werden für die Dauer der Abwicklung und Betreuung der Vermietung sowie bis zum Ablauf oder der Verjährung etwaiger Ansprüche verarbeitet.

§ 7

1. Für alle in diesem Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden vom zuständigen Amtsgericht am Ort der Vermietung entschieden.

2. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten und sein Gesichtsbild in sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen, falls er das Eigentum des Vermieters nicht fristgerecht zurückgibt.

§ 8

1. Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren erstellt, eines für jede Partei.

2. Der Mieter erklärt, dass er den Inhalt dieses Vertrags gelesen hat und dessen Bedingungen akzeptiert.

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Vermieter
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Mieter